Heimwerke-Gewinnspiel

Beim Gewinnspiel vom 19. Januar- 27. Januar 2021 verlosen wir auf unserer Facebook-Seite unter allen Teilnehmern, welche das Gewinnspielposting kommentiert haben insgesamt 2 silberne Köln Ketten:

Köln Kette „Herzschlag“

Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel auf Facebook sind alle, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Drittpersonen ist nicht erlaubt. Wir behalten uns vor, Teilnehmer, welche gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, vom Gewinnspiel auszuschließen.

Teilnahmeschluss

Teilnahmeschluss ist Donnerstag, der 28. Januar 2021, 23:59 Uhr.

Gewinnauslobung

Die Gewinner werden unter allen Teilnehmer-Kommentaren, die unter dem Gewinnspielposting eingegangen sind, vom Social Media Team zufällig ausgelost und per Facebook-Kommentar-Funktion aufgefordert, ihre persönlichen Daten ordnungs- und wahrheitsgemäß vollständig per Email an info@heimwerke.com zu schicken. Wenn sich ein Gewinner nicht bis Mittwoch, den 3.  Februar 2021, um 23:59 Uhr auf die Gewinnbenachrichtigung hin gemeldet hat, verliert er den Gewinnanspruch und es wird ein Ersatzgewinner ermittelt. Der Gewinn wird dem Gewinner per Post zugeschickt.

Pro Gewinner ist nur ein Gewinn möglich. Die erhobenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels verwendet und anschließend gelöscht.

Der Erwerb von Produkten oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen von uns ist nicht Voraussetzung für die Teilnahme am Gewinnspiel und hat keinen Einfluss auf den Ausgang des Gewinnspieles selbst. Der Rechtsweg und eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

Das Gewinnspiel steht in keinerlei Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook organisiert oder unterstützt.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder eine Regelungslücke bestehen, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen tritt eine Bestimmung, welche dem Vertragszweck und den gesetzlichen Bestimmungen am nächsten kommt.

Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Im Übrigen findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.